Deutsches Rotes Kreuz DRK, Veranstaltungen, Pariser Platz

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Unsere Satzung

Ansprechpartner

Herr
Klaus-Dieter Haack
Vorsitzender


k.haack@drk-gummersbach-bergneustadt.de

Niedernhagener Str. 2
51647 Gummersbach

Die rechtliche Grundlage unseres Ortsvereins bildet unsere Vereinssatzung, daher möchten wir Ihnen im Folgenden einen Einblick in diese Satzung ermöglichen. Da die Satzung sehr umfangreich ist, finden Sie auf dieser Seite Ausschnitte der ersten beiden Absätze unserer Satzung.

Weiterhin kännen Sie hier die gesamte Satzung als pdf-Datei herunterladen:

Absatz 1: Selbstverständnis

(1) Der "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Gummersbach-Bergneustadt e.V." ist die Gesamtheit seiner Gliederungen sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Bergneustadt und der Stadt Gummersbach, außer der Ortschaft Derschlag. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Gummersbach-Bergneustadt e.V." ist Mitgliedsverband des "Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Oberbergischer Kreis e.V."

[...]

(7) Der "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Gummersbach-Bergneustadt e.V." bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Diese Grundsätze sind für ihn und seine Gliederungen sowie deren Mitglieder verbindlich.

(8) Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Förderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

 

Absatz 2: Aufgaben

(1) Der "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Gummersbach-Bergneustadt e.V." stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 24) insbesondere folgende Aufgaben:

  • Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergebe
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

(2) Der Ortsverein fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Er arbeitet eng mit dem Kreisverband und den übrigen Ortsvereinen im Kreisverband und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.

[...]